PCP-direkt

Schnellerkennung von Pentachlorphenol





1. Download Verfahrensablauf PCP-direkt und Probennahmeprotokoll (pdf-Dateien)

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Die allermeisten mit Holzschutzmitteln behandelten Althölzer sind auf Grund der Herkunft oder der Optik leicht zu erkennen und durch Sortierung ausschließbar (Bahnschwellen, Telegrafenmasten, Holzfenster, Zäune, etc.).

Bei PCP-(Pentachlorphenol-)haltigem Holz ist dies nicht möglich, da PCP geruchlos und nicht sichtbar ist. PCP-behandeltes Holz kann optisch wie unbehandeltes naturbelassenes Holz aussehen.

Im Falle einer Behandlung mit PCP liegen die Oberflächengehalte im Bereich mehrerer hundert bis mehrerer tausend Milligramm pro Kilogramm. Die Fehldeklaration einer Einzelcharge kann dadurch ein ganzes Altholzlager qualitativ gefährden.

Häufigstes PCP-Vorkommen, und somit auch in der aktuellen Altholzverordnung per Regelvermutung als "mit Holzschutzmitteln behandeltes" Altholz in die Kategorie A4 eingestuft ist Abbruchholz (Dachbalken, tragendes Gebälk). 

Dabei ist in der Altholzverordnung ein PCP-Wert in Hackschnitzeln von 3 mg/kg festgelegt. Liegt der Analysenwert darüber, ist das gesamte beprobte Altholz als sog. Kategorie A 4 einzustufen und in entsprechend genehmigten Anlagen gemäß 17. BImSchV (teuer) zu entsorgen. 

So dürfen nur Althölzer mit Analysewerten unterhalb des einschlägigen Grenzwerts zur Kategorie A 1 oder A 2 zugeordnet und holzwerkstofflich verwertet werden.

3. Ziele:

Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung der Abfallerzeuger durch die Eigenprobennahme als aktives Instrument der Qualitätssicherung und des Umweltschutzes. Sie erlangen dadurch eine weitgehend sichere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Nachweis der Altholzqualität A1 und A2 gemäß Altholzverordnung (AltholzV) unter dem Aspekt PCP.

  • Praktizierter Umweltschutz
  • Weitgehend sicherer Ausschluss von unerkannten A 4 -Altholzanlieferungen
  • Höhere Kalkulationssicherheit bei Bau- und Abbruchmaßnahmen
  • Weitgehende Rechtssicherheit bei Ausschreibungen
  • Sicherheit vor Falschdeklarationen
  • Risikoreduktion bereits lagernder Mischchargen durch ggf. belastete Neuanlieferungen
  • Nachtragsmöglichkeiten bei Falschdeklaration von Abbruchmaßnahmen und Altholzanlieferung
  • Schneller Ergebnisbericht durch Eigenprobenahme (auch am stehenden Objekt)


4. Umsetzung:

Eigenprobennahme bevorzugt an stehenden Gebäuden oder auch von definierten Einzelanlieferungen.

  • standardisiertes Protokollwesen (Download Probenahmeprotokoll hier) und vorbereiteter Probenversand
  • schnelle ja/nein-Entscheidung durch Einsatz von Schnellerkennungsverfahren (Ionenmobilitätsspektroskopie)


5. Zielgruppe:

  • Holzplatzbetreiber
  • Bau- und Abbruchunternehmer
  • Containerdienste
  • Architekten
  • Bauämter/Kommunen (ausschreibende Stellen)
  • Verwertungsanlagen (Eingangsprüfung bei Spanplattenwerken oder Verbrennungsanlagen)
  • Aufsichtsbehörden
     

Kontakt
Technologica GmbH
Poststr. 1/3
71229 Leonberg

Ihre Ansprechpartner

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Dr. Thomas Fack, Tel. (0 71 52) 94 88 63
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