| 1. Download Verfahrensablauf
PCP-direkt und Probennahmeprotokoll
(pdf-Dateien) 2. Warum "PCP-direkt"? Download Kundeninformation PCP direkt Die allermeisten mit Holzschutzmitteln behandelten Althölzer sind auf Grund der Herkunft oder der Optik leicht zu erkennen und durch Sortierung ausschließbar (Bahnschwellen, Telegrafenmasten, Holzfenster, Zäune, etc.). Bei PCP-(Pentachlorphenol-)haltigem Holz ist dies nicht möglich, da PCP geruchlos und nicht sichtbar ist. PCP-behandeltes Holz kann optisch wie unbehandeltes naturbelassenes Holz aussehen. Im Falle einer Behandlung mit PCP liegen die Oberflächengehalte im Bereich mehrerer hundert bis mehrerer tausend Milligramm pro Kilogramm. Die Fehldeklaration einer Einzelcharge kann dadurch ein ganzes Altholzlager qualitativ gefährden. Häufigstes PCP-Vorkommen, und somit auch in der aktuellen Altholzverordnung per Regelvermutung als "mit Holzschutzmitteln behandeltes" Altholz in die Kategorie A4 eingestuft ist Abbruchholz (Dachbalken, tragendes Gebälk). Dabei ist in der Altholzverordnung ein PCP-Wert in Hackschnitzeln von 3 mg/kg festgelegt. Liegt der Analysenwert darüber, ist das gesamte beprobte Altholz als sog. Kategorie A 4 einzustufen und in entsprechend genehmigten Anlagen gemäß 17. BImSchV (teuer) zu entsorgen. So dürfen
nur Althölzer mit Analysewerten unterhalb des einschlägigen Grenzwerts
zur Kategorie A 1 oder A 2 zugeordnet und holzwerkstofflich verwertet
werden. 3. Ziele: Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung der Abfallerzeuger durch die Eigenprobennahme als aktives Instrument der Qualitätssicherung und des Umweltschutzes. Sie erlangen dadurch eine weitgehend sichere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Nachweis der Altholzqualität A1 und A2 gemäß Altholzverordnung (AltholzV) unter dem Aspekt PCP.
Eigenprobennahme bevorzugt an stehenden Gebäuden oder auch von definierten Einzelanlieferungen.
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